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Ein wichtiger Meilenstein:
Die Bauabnahme

Abnahme bedeutet, dass Sie die erbrachten Bauleistungen der Bauträger oder Handwerker als korrekt akzeptieren. Daher hat die Abnahme weitreichende rechtliche Auswirkungen für Sie – denn Sie werden in die Verantwortung genommen.

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Keine Baumängel
  • Keine Folgekosten
  • Kein Risiko
  • Kurzfristiger Ortstermin

Experten gehen davon aus, dass fast 40 Prozent aller Baumängel bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erkennbar sind. Das Urteil eines erfahrenen Sachverständigen kann also eine wertvolle Hilfe sein, um Kosten und Ärger von vornherein zu vermeiden. Deshalb empfehlen wir Ihnen unbedingt unsere Bauabnahme, denn an dieser Stelle ist größte Sorgfalt geboten.

Beim Begehungstermin zur Abnahme begleitet sie unser vom TÜV Rheinland oder der DEKRA zertifizierter Baugutachter. Dieser nimmt die Ergebnisse aller durchgeführten Baumaßnahmen genau unter die Lupe und sucht nach Fehlern und Mängeln. Auf Wunsch fertigt er für Sie einen ausführlichen Bericht inklusive Fotodokumentation von allen Mängeln, die er entdeckt.

Viele auftretende Mängel sind auf den ersten Blick nicht oder nur schwer erkennbar. Erfahrene Baugutachter hingegen wissen genau, worauf sie im Detail achten müssen. Deshalb sorgen Sie vor und schützen Sie sich vor unerwarteten Folgekosten und Streitigkeiten.




Details zum Ablauf

ach Ihrer unverbindlichen Anfrage übermitteln wir Ihre Kontaktdaten an einen geeigneten Sachverständigen aus unserem Netzwerk. Dieser setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und eventuell eine Ortsbesichtigung abzustimmen. Dieses telefonische Erstgespräch ist für Sie kostenlos!
Nur wenn Sie sich auch wirklich für die Durchführung der angefragten Leistungen entscheiden, erhalten Sie eine Rechnung – und diese natürlich erst, nachdem die vereinbarten Leistungen auch erbracht wurden.

Die Bauabnahme wird zu attraktiven Pauschalpreisen ab 499,-€ (inkl. MwSt) angeboten. Die Pauschalpreise beziehen sich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Bausumme von max. 250.000,00 €. Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In den Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5 % Nebenkostenpauschale enthalten. Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot im kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit einem Profi aus Ihrer Region!



Projekt

23.3.0